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: OVB Vermögensberatung AG, Köln

Zukunft in Sicherheit

Alle warten auf die große Rentenreform. Dabei hat die Bundesregierung einen Teil des Gesetzes bereits neu geregelt. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, gilt die Rentenneuregelung bei Berufsunfähigkeit. Die Folgen: Jüngere Arbeitnehmer, die berufsunfähig werden, bekommen künftig keine Rente.

Erwerbsunfähig! Was nun?

Ein Fernfahrer mit kaputtem Rücken, ein Dachdecker mit Gelenkrheumatismus, ein Musiker mit Gehörverlust, ein schwerer Unfall, eine ernste Krankheit – und Ihre Zukunft steht auf dem Spiel. Die in Teilen beschlossene Rentenreform beschert jungen Berufsunfähigen seit Jahresbeginn deutliche Einbußen. Vielen droht der soziale Abstieg.

Hier die nüchternen Fakten: Für alle Arbeitnehmer unter 40 Jahren hat die Regierung die staatliche Berufsunfähigkeitsrente ganz abgeschafft. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Anstelle von Berufsunfähigkeitsrente spricht die Regierung jetzt nur noch von einer ganzen oder teilweisen Erwerbsminderung. Egal wie man es nennt:


           Private Vorsorge ist jetzt wichtiger denn je!

Maximale Sicherheit, minimaler Aufwand.

Denken Sie an morgen. An übermorgen. Und an den Ernstfall. Oder wollen Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle auf den gewohnten Lebensstandard verzichten? Aufs Auto? Auf den Urlaub? Auf Hobby und Wohneigentum? Bestimmt nicht! Private Vorsorge ist deshalb unentbehrlich, und zwar ganz besonders für alle Menschen, die unter 40 Jahre alt sind.

In der OVB Vermögensberatung AG finden Sie den richtigen und kompetenten Partner in allen Vorsorgefragen – und zwar seit über 30 Jahren. Überlassen Sie Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Schicksal. Ihr OVB-Berater hilft Ihnen, Ihre Zukunft bei Berufsunfähigkeit abzusichern. Wir haben auf die Veränderungen der Rentenreform reagiert und gemeinsam mit unserem Partner Deutscher Ring neue Angebote zusammengestellt. Damit Sie und Ihre Familie im Falle der Berufsunfähigkeit nicht mit Ihren Sorgen alleine sind.


             Sicher ist sicher!

Unsere Leistungen. Große Klasse!

 

  • Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente in doppelter Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
  • Schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte Rente in voller Höhe.
  • Ihre Hinterbliebenen sind für den Notfall ebenfalls abgesichert. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

      Zukunft braucht Sicherheit.


    Berufsunfähigkeit? Ich doch nicht!
  • Weit gefehlt. Berufsunfähigkeit ist kein Problem, das nur die Anderen betrifft. Jahr für Jahr müssen rund 300.000 Arbeitnehmer ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Untersuchungen der Rentenversicherer ergaben: Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss seinen Beruf an den Nagel hängen, bevor er das Rentenalter erreicht. Gut zehn Prozent ereilt dieses Schicksal sogar vor Vollendung des 40. Lebensjahres. Und zwar in allen Berufsgruppen.

       Denken Sie immer noch, mir passiert schon nichts?

    Die 15 risikoreichsten Berufe

    Berufsgruppen                  Berufunfähigkeitsrisiko
                                         in Prozent

    Beschäftigte in
    Behindertenwerkstätten

    98,60

    Fahrzeugreiniger

    91,28

    Bergarbeiter unter Tage

    89,61

    Eisenbahnschaffner

    83,73

    Gleisbauer

    79,10

    Technische Angestellte
    im Bergbau

    78,65

    Energiemaschinisten

    73,15

    Estrichleger

    73,05

    Pflasterer

    69,56

    Fliesenleger

    68,37

    Fahrbetriebsregler

    67,03

    Stuckateure

    66,99

    Straßenreiniger

    65,54

    Möbelpacker

    64,90

    Dachdecker

    64,42

    Bauhilfsarbeiter

    62,37

    Quelle: map-Report, Focus Online

15 risikoarme Berufe

Berufsgruppen                Berufsunfähigkeitsrisiko
                                   in Prozent

Hochschullehrer, Zahnärzte, Richter, Staatsanwälte und Angehörige geistlicher Orden

7,02

Physiker, Mathematiker

7,55

Ärzte

7,81

Soldaten, Grenzschutz, Polizei

8,65

Ingenieure

9,33

Rechtsberater

9,73

Fertigungsingenieure

10,17

Leitende Verwaltungsfachleute

10,21

Seelsorger

10,43

Tierärzte

10,56

Abgeordnete, Minister, Wahlbeamte

11,08

Chemiker

11,22

Apotheker

11,38

Architekten, Bauingenieure

11,51

Elektroingenieure

11,63

Quelle: map-Report, Focus Online


Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer, wie und was?

Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente erhält nur derjenige, der aus Gesundheitsgründen täglich höchstens drei Stunden arbeiten kann. Den vollen Satz bekommen ausschließlich Arbeitnehmer, die mindestens 63 Jahre alt sind. Für jedes Jahr, das der Beschäftigte früher aus dem Berufsleben aussteigt, muss er prozentuale Abstriche hinnehmen. Bei einer täglich möglichen Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden, hat der Betroffene einen Anspruch auf maximal 50 Prozent der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Wer über sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus.

         Zu wenig, um Ihren Lebensstandard zu halten.

An die Zukunft denken. Jetzt handeln!

Wissen Sie, was die “Staatliche Verweisklausel” ist? Nein? Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer, der in seinem erlernten und ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, seine so genannte “Restarbeitsleistung” in einem anderen Beruf ableisten muss. Mit anderen Worten: Der Staat zahlt dem berufsunfähigen Abteilungsleiter oder Informatiker keine Rente, solange er zum Beispiel als Pförtner, Bote, Telefonist oder Kassierer arbeiten kann.
 
           Job-Downgrading? Ohne mich!

Ein Grundstein zur Altersvorsorge.

Ein ganz besonders attraktives Angebot ist unsere “Cash-Back-Aktion”. Wir versichern Sie zu günstigen Konditionen gegen Berufsunfähigkeit. Sollte der Fall der Berufsunfähigkeit eintreten, haben Sie die Gewissheit, mit der OVB einen verlässlichen und vertrauenswürdigen Partner für schwere Zeiten an Ihrer Seite zu haben. Wir zahlen Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente. Egal welche Regierung gerade an welcher Rentenreform feilt. Und sollten Sie, was wir hoffen, gesund und vital das Rentenalter erreichen, zahlt es sich für Sie sogar doppelt aus. Sie bekommen vom Staat die volle. Und von uns die eingezahlten Versicherungsbeträge zurück.
           Zukunft in Sicherheit.

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Die gesetzliche Rentenversicherung

Berufsunfähigkeit - viel Reform und wenig Leistung

Wer glaubt, die gesetzliche Alters- und Invalidenversorgung sei wegen der Rentenreform auf immer und ewig sicher, irrt. Und zwar gewaltig. Da ist die vage Sicherheit, dass die Beiträge zur Rentenkasse langfristig bei 20, maximal 22 Prozent vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze stabil bleiben. Da ist das Bekenntnis, dass das gesetzliche Nettorentenniveau auch nach 2030 nicht unter 67 Prozent liegen soll. Und da ist die Zusicherung, dass durch gezielte Förderung von Eigeninitiative bei der Kapitalbildung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Mühen der Menschen bei der privaten Altersabsicherung belohnt werden. Immerhin: Durch schrittweise staatliche Subventionen wird ermöglicht, bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens in eine private Vorsorge zu investieren. Und dann die beklemmende Botschaft: Sehr starke Einschnitte bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

In den Medien wenig beachtet, aber für junge Arbeitnehmer dramatisch, ist die Modifikation der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente. Junge Menschen, denen die Arbeitskraft nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht, müssen massive finanzielle Einbußen bei der staatlichen Versorgung akzeptieren.

 

Einschnitte bei den Leistungen

Der Blick ins Kleingedruckte verdeutlicht die Verschlechterungen. Für alle Arbeitnehmer unter 40 Jahren hat die Regierung die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. An ihre Stelle tritt die Erwerbsminderungsrente. Sie ist an die so genannte Stundenstaffel gekoppelt. Das heißt: Die volle Versorgung bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente wird Teilinvaliden überwiesen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig sind. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Nicht so schlecht, denken Sie? Dann kennen Sie die staatliche Verweisklausel nicht. Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer, der in seinem erlernten und ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, seine Restarbeitskraft in einem anderen Beruf ableisten muss. Anders formuliert: Solange der Bankdirektor als Bote, der Product Manager als Pförtner und der Tierarzt als Telefonist arbeiten kann, solange hat er kein Anrecht auf Rente.

Absicherung statt Abseits

Wie man die gesetzlichen Rentenregelungen auch dreht und wendet: Junge Berufsunfähige laufen Gefahr, ohne private Absicherung ins soziale Abseits zu schlittern.

 

    Vorsorgen und Vermögen sichern

    Einzig sinnvoller Ausweg aus Rentendilemma und Versorgungsdefizit ist die private Vorbeugung. Zumal der Staat sie stufenweise fördert. Umsichtige Zeitgenossen sichern preiswert die aus einer Invalidität resultierenden finanziellen Risiken ab. Beispielsweise durch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Dieser Schutz wird im Idealfall kombiniert mit einer Kapital-Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Eine weit reichende private Vorsorge hat viele Vorteile: Sie garantiert ausreichende und sichere Kapitalbildung für den Ruhestand, damit die wachsenden Lücken bei der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden; sie bietet wirtschaftliche Sicherheit für Angehörige, falls der Hauptverdiener stirbt; und sie ist ein solides finanzielles Fundament bei Invalidität.

    Qualifizierte Beratung, individuell geschnürte Produktpakete und langfristige Strategie sind das A und O bei der privaten Vorsorge. Ebenso die solide wirtschaftliche Finanzanalyse bei Versicherungsnehmern und ihren Angehörigen. Dies gelingt am besten und am sichersten mit erfahrenen Partnern. Die OVB Vermögensberatung AG ist seit über 30 Jahren etabliert. Mittlerweile berät und versichert das Kölner Unternehmen in zehn europäischen Ländern. Mit den Angeboten renommierter Versicherungs- und Vorsorgepartner im Rücken lassen sich sämtliche Absicherungskonzepte mit der OVB umsetzen – preiswert, langfristig und zuverlässig.

    Die neue Rente: Was bringt sie wirklich? Eine Bestandsaufnahme.

    Sie kommt, die neue Rente. Und ihre Reform ist sehr komplex. Das Rentengesetz hat im Wesentlichen das Ziel, jene finanziellen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten zu überwinden, die gesellschaftliche Veränderungen in der Altersstruktur ausgelöst haben. So gibt es de facto immer mehr Menschen, die immer früher und immer länger Rente beziehen - ein großes Finanzierungsproblem für die Rentenkassen und den Staat. Und zwar umso mehr, da heute weniger Kinder denn je als potentielle Beitragszahler von morgen geboren werden. Ein Konsens musste gefunden werden. Und der lautet: die Renten für alte Menschen sichern und für junge Menschen bezahlbar machen. Keine Generation sollte zu einseitig belastet werden.

    Rentensteigerung, Rentenniveau und Rentenkontostand

    Nach einem Jahr, in der sich die Rentensteigerung an der Inflationsrate orientierte, soll das Altersruhegeld von diesem Jahr an wieder an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Das sichert Rentnern zwar keine finanziellen Höhenflüge, aber wenigstens moderate Steigerungsraten. Das insgesamt leicht gesunkene Rentenniveau, so das Credo der Berliner Rentenarchitekten, soll stabilisiert werden. Auch in dreißig Jahren soll die Rentenmarke von 67 Prozent nicht unterschritten werden. Heute liegt sie bei 69 Prozent. Überdies will die Regierung erreichen, dass die Beítragssätze stabil bleiben. Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über maximal 22 Prozent steigen.

     

Wohneigentum als Alterssicherung?

In diesem Punkt ist die Denkweise der Regierung noch sehr konventionell. Zurzeit gilt der Kauf von Eigentumswohnungen, Häusern, Grundstücken und sonstigen Immobilien nicht als förderwürdig im Sinne des Rentengesetzes. Zwar braucht der Besitzer von Wohneigentum in der Regel im Alter keine Miete mehr zu bezahlen – er hat quasi Vorsorge betrieben. Allerdings fehlen dem Gesetzgeber die “lebenslangen Geldzahlungen”. Doch wird derweil noch geprüft, ob nicht doch der Kauf von Wohneigentum in die Förderung einbezogen werden kann.